Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 16. Geburtstag.
Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 17. Geburtstag.
Ausbildung & Prüfung:
- Theorieteile: Grundwissen und Modul B (Theoriekurs)
- 32 Unterrichtseinheiten Theorie
- praktische Ausbildung: 12 Unterrichtseinheiten
- praktische Einweisung mit den Begleitern
- Theorie- & Praxisprüfung
Ausbildungsfahrten
- Nach mind. 1.000 km Ausbildungsfahrten (es ist ein Fahrtenprotokoll zu führen, ein Mindestzeitrahmen von 2 Wochen ist vorgesehen) wird die 1. begleitende Schulung im Privatfahrzeug durchgeführt und von der Fahrschule bestätigt.
- Nach weiteren 1.000 km Ausbildungsfahrten nach der 1. Schulung wird die 2. begleitende Schulung im Privatfahrzeug durchgeführt und von der Fahrschule bestätigt.
- Nach weiteren 1.000 km Ausbildungsfahrten nach der 2. Schulung findet die Perfektionsschulung des Kandidaten in der Fahrschule statt. Diese umfasst eine Schulfahrt im Fahrschulauto. Die Perfektionsschulung wird von der Fahrschule bestätigt und gemeinsam mit den Fahrtenprotokollen der Behörde übermittelt.
- Begleitperson:Die Begleitperson (max. 2) muss mind. 7 Jahre den Führerschein besitzen, in den letzten 3 Jahren auch tatsächlich ein Fahrzeug gelenkt haben und während der Ausbildungsphase immer Beifahrer sein. Die Begleitperson muss außerdem in einem besonderen Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen (Eltern, Onkel, Tante), darf in den letzten Jahren keine schweren Verkehrsverstöße begangen haben und den Bewerber nicht in Verkehrssituationen bringen, denen er noch nicht gewachsen ist. Ist der Begleiter nicht Erziehungsberechtigter, verlangt die Behörde eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten. Die 0,1 Promille Grenze gilt sowohl für den Fahrschüler als auch für dessen Begleiter.
- Beschriftung von Ausbildungsfahrzeugen:Die Ausbildungsfahrzeuge sind bis zur bestandenen Fahrprüfung vorne und hinten mit einem Schild „L17“ und der Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ zu kennzeichnen.
Berechtigungsumfang:
- Siehe Klasse B
Alkohol:
Die 0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Unterlagen bei Kursbeginn:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Passfoto
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kursbestätigung