Zum Inhalt springen

PKW „B“

Mindestalter:

Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.

Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.

Ausbildung & Prüfung:

  • Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten und Modul B 12 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
  • praktische Ausbildung: 18 Unterrichtseinheiten
  • Theorie- & Praxisprüfung

Berechtigungsumfang:

  • Lenken von Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen – ausgenommen davon ist der Lenkerplatz – und mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Lenken von Kraftfahrzeugen mit drei Rädern, wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.
  • Krafträder der Klasse A1 dürfen mit der Lenkberechtigung der Klasse B gelenkt werden, wenn neben der Klasse B der Code 111 im Führerschein eingetragen ist. Dafür ist eine besondere Ausbildung erforderlich.

Ziehen von leichten Anhängern:

  • Bis max 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
  • Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss mehr als doppelt so groß sein wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers
  • Die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf max 4.250 kg erreichen
  • Bei leichten Anhängern, die mit einer Auflaufbremse ausgestattet sind, darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die höchstzulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges
  • Geschwindigkeiten beim Ziehen von leichten Anhängern : Ortsgebiet 50 km/h, Freilandstrasse 100 km/h, Autostrasse 100 km/h, Autobahn 100m/h

Ziehen von schweren Anhängern:

  • Über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
  • Muss gebremst sein (zumindest eine Auflaufbremse) und ein Unterlegkeil muss mitgeführt werden
  • Die momentane Gesamtmasse des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
  • Die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf 3.500 kg nicht übersteigen
  • Geschwindigkeit beim Ziehen schwerer Anhänger : Ortsgebiet 50 km/h, Freilandstrasse 80 km/h, Autostrasse 80 km/h, Autobahn 100 km/h

Alkohol:

0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Unterlagen bei Kursbeginn:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kursbestätigung