Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.
Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.
Ausbildung & Prüfung:
- Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten und Modul B 12 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
- praktische Ausbildung: 18 Unterrichtseinheiten
- Theorie- & Praxisprüfung
Berechtigungsumfang:
- Lenken von Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen – ausgenommen davon ist der Lenkerplatz – und mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- Lenken von Kraftfahrzeugen mit drei Rädern, wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.
- Krafträder der Klasse A1 dürfen mit der Lenkberechtigung der Klasse B gelenkt werden, wenn neben der Klasse B der Code 111 im Führerschein eingetragen ist. Dafür ist eine besondere Ausbildung erforderlich.
Ziehen von leichten Anhängern:
- Bis max 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
- Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss mehr als doppelt so groß sein wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers
- Die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf max 4.250 kg erreichen
- Bei leichten Anhängern, die mit einer Auflaufbremse ausgestattet sind, darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die höchstzulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges
- Geschwindigkeiten beim Ziehen von leichten Anhängern : Ortsgebiet 50 km/h, Freilandstrasse 100 km/h, Autostrasse 100 km/h, Autobahn 100m/h
Ziehen von schweren Anhängern:
- Über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
- Muss gebremst sein (zumindest eine Auflaufbremse) und ein Unterlegkeil muss mitgeführt werden
- Die momentane Gesamtmasse des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
- Die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf 3.500 kg nicht übersteigen
- Geschwindigkeit beim Ziehen schwerer Anhänger : Ortsgebiet 50 km/h, Freilandstrasse 80 km/h, Autostrasse 80 km/h, Autobahn 100 km/h
Alkohol:
0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Unterlagen bei Kursbeginn:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Passfoto
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kursbestätigung