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Motorrad „A2“

Mindestalter:

Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.

Ausbildung & Prüfung:

Nur bei Ersterteilung einer der Klassen A1, A2, oder A

  • Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und Modul A 6 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
  • 14 Unterrichtseinheiten praktische Schulung, aufgeteilt in 4 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 10 Unterrichtseinheiten im Straßenverkehr
  • Theorie- & Praxisprüfung

Berechtigungsumfang:

  • Motorräder mit max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht (bzw. mind. 5 kg/kW).
  • Die Klasse A2 umfasst auch die Klassen AM und A1

Alkohol:

0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Klassenaufstieg:

Aufstieg von der Klasse A2 nach A

  • Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2
  • Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
  • Praktische Fahrprüfung oder sieben Stunden Praxistraining