Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.
Ausbildung & Prüfung:
Nur bei Ersterteilung einer der Klassen A1, A2, oder A
- Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und Modul A 6 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
- 14 Unterrichtseinheiten praktische Schulung, aufgeteilt in 4 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 10 Unterrichtseinheiten im Straßenverkehr
- Theorie- & Praxisprüfung
Berechtigungsumfang:
- Motorräder mit max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht (bzw. mind. 5 kg/kW).
- Die Klasse A2 umfasst auch die Klassen AM und A1
Alkohol:
0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Klassenaufstieg:
Aufstieg von der Klasse A2 nach A
- Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2
- Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
- Praktische Fahrprüfung oder sieben Stunden Praxistraining