Das Gute vorweg: Man muss für die Eintragung des Codes 111 keine Prüfung ablegen!
Berechtigungsumfang:
- Motorräder mit max. 125ccm, max. 11 kW (15 PS)
Voraussetzungen:
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung
- Nicht mehr in der Probezeit
- Absolvierung von 6 praktischen Fahrstunden
Anerkennung im Ausland:
Diese Regelung ist in der Führerschein-Richtlinie der EU nur als Option enthalten, nicht als Pflicht. Grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern lässt sich mit dem Code 111 daher außer in Österreich nur in folgenden Ländern genießen:
- Italien
- Lettland
- Spanien, aber nur nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B (was funktionell kein Problem ist, denn man benötigt ja fünf Jahre B, um den Code 111 zu bekommen)
- Portugal, aber erst ab einem Mindesalter von 25 Jahren
- Tschechische Republik, aber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
Luxemburg hat bis zum 19. Jänner 2013 den Code 111 akzeptiert. Das ist seither nicht mehr der Fall.