Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 24. Geburtstag.
Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag absolviert werden.
Ausbildung & Prüfung:
- Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und Modul A 6 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
- 14 Unterrichtseinheiten praktische Schulung, aufgeteilt in 4 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 10 Unterrichtseinheiten im Straßenverkehr, 16 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung ab dem 39. Lebensjahr
- Theorie- & Praxisprüfung
Berechtigungsumfang:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne Gewichtslimit) und dreirädrige KfZ
Alkohol:
0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Unterlagen bei Kursbeginn:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Passfoto
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kursbestätigung