Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 2 Monate vor dem 15. Geburtstag.
Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 15. Geburtstag.
Ausbildung & Prüfung:
- Theoriekurs über 6 Unterrichtseinheiten mit anschließender Prüfung (aus 230 Fragen werden 23 Aufgaben gezogen)
- 8 Unterrichtseinheiten praktische Schulung, aufgeteilt in 6 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 2 Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr
Berechtigungsumfang:
- Motorfahrräder bis maximal 50 ccm und 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
Ärztliche Untersuchung:
Ein ärztliches Gutachten müssen nur Bewerber vorlegen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen.
Alkohol:
Vor Vollendung des 20. Lebensjahres darf ein Motorfahrrad, ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug und ein Invalidenkraftfahrzeug nur in Betrieb genommen und gelenkt werden, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Sonstiges:
Keinen Führerschein der Klasse AM brauchen Besitzer eines Führerscheines einer anderen Klasse. Eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Vorlage in der Fahrschule erhältlich) benötigen Bewerber, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Unterlagen bei Kursbeginn:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- 1 Passfoto
- Geburtskurkunde
- Ärztliche Untersuchung (wenn man 20 Jahre oder älter ist)