Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.
Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.
Ausbildung & Prüfung:
- Theoriekurs
- Fahrstunden (abhängig von der Führerschein-Kombination)
Berechtigungsumfang:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
- Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 3500 kg, sofern die höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Hinweis: Details und genaue Informationen zu den einzelnen LKW-Klassen erhähltst du in der Fahrschule.