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LKW „C1E“

Mindestalter:

Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.

Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.

Ausbildung & Prüfung:

  • Theoriekurs
  • Fahrstunden (abhängig von der Führerschein-Kombination)

Berechtigungsumfang:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 3500 kg, sofern die höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

Hinweis: Details und genaue Informationen zu den einzelnen LKW-Klassen erhähltst du in der Fahrschule.