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LKW „C“

Mindestalter:

  •  21 Jahre
  • Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf Berufskraftfahrer erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
    • Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.
    • Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.

Ausbildung & Prüfung:

  • Theoriekurs
  • Fahrstunden (abhängig von der Führerscheinkombination)

Berechtigungsumfang:

  • Kraftfahrzeuge, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Anhänger unter 750 kg Gesamtmasse

Hinweis: Details und genaue Informationen zu den einzelnen LKW-Klassen erhähltst du in der Fahrschule.