Mindestalter:
- 21 Jahre
- Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf Berufskraftfahrer erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
- Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.
- Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.
Ausbildung & Prüfung:
- Theoriekurs
- Fahrstunden (abhängig von der Führerscheinkombination)
Berechtigungsumfang:
- Kraftfahrzeuge, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt
- Sonderkraftfahrzeuge
- Anhänger unter 750 kg Gesamtmasse
Hinweis: Details und genaue Informationen zu den einzelnen LKW-Klassen erhähltst du in der Fahrschule.