Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.
Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.
Allgemeines & Berechtigungsumfang:
Variante 1 – Ersterteilung bzw. Ersterwerb des Führerscheines der Klasse BE
- Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis maximal 3.500 kg (egal, welche Bremsanlage der Anhänger aufweist)
- Maximale Gespann-Gesamtmasse: 7.000 kg
- Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination nur mit der Klasse C1E gezogen werden.
Variante 2 – Führerschein Klasse B und F vorhanden
- Wenn Klassen B und F vorhanden, erleichterter Zugang zur Klasse BE
- Erleichteter Zugang unter folgenden Voraussetzungen:
- Mehr als drei Jahre Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F
- Längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern –> Glaubhaftmachung der Fahrpraxis
Variante 3 – Führerschein Klasse B vorhanden Erweiterung um den Code 96
Code 96 berechtigt im gesamten EWR, schwere Anhänger bis zu einer höchstzulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 4.250 kg zu ziehen.
Variante 4 – Führerschein Klasse B und Code 96 vorhanden
Führerschein der Klasse B mit eingetragenem Code 96:
- Erwerb der BE-Klasse ohne theoretische und praktischen Ausbildung
- Erforderlich: Amtliche Prüfung (Computerprüfung und praktische Prüfung)