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Anhänger „BE“

Mindestalter:

Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.

Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.

Allgemeines & Berechtigungsumfang:

Variante 1 – Ersterteilung bzw. Ersterwerb des Führerscheines der Klasse BE

  • Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis maximal 3.500 kg (egal, welche Bremsanlage der Anhänger aufweist)
  • Maximale Gespann-Gesamtmasse: 7.000 kg
  • Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination nur mit der Klasse C1E gezogen werden.

Variante 2 – Führerschein Klasse B und F vorhanden

  • Wenn Klassen B und F vorhanden, erleichterter Zugang zur Klasse BE
  • Erleichteter Zugang unter folgenden Voraussetzungen:
    • Mehr als drei Jahre Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F
    • Längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern –> Glaubhaftmachung der Fahrpraxis

Variante 3 – Führerschein Klasse B vorhanden Erweiterung um den Code 96

Code 96 berechtigt im gesamten EWR, schwere Anhänger bis zu einer höchstzulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 4.250 kg zu ziehen.

Variante 4 – Führerschein Klasse B und Code 96 vorhanden

Führerschein der Klasse B mit eingetragenem Code 96:

  • Erwerb der BE-Klasse ohne theoretische und praktischen Ausbildung
  • Erforderlich: Amtliche Prüfung (Computerprüfung und praktische Prüfung)