Mindestalter:
Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 16. Geburtstag.
Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden.
Ausbildung & Prüfung:
- Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und Modul A 6 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
- 14 Unterrichtseinheiten praktische Schulung, aufgeteilt in 4 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 10 Unterrichtseinheiten im Straßenverkehr
- Theorie- & Praxisprüfung
Berechtigungsumfang:
- Motorräder mit max. 125ccm, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
- Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern mit max. 15 kW (20 PS)
Alkohol:
0,1-Promille-Grenze gilt bis Vollendung des 20. Lebensjahres. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
Klassenaufstieg:
Aufstieg von der Klasse A1 nach A2
- Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1
- Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
- Praktische Fahrprüfung oder sieben Stunden Praxistraining
Aufstieg von der Klasse A1 nach A
- Mindestalter 24 Jahre
- Vierjähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1
- Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
- Praktische Fahrprüfung
Unterlagen bei Kursbeginn:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Passfoto
- Ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kursbestätigung